Die Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 3. September 2026 festgestellt, dass das von der Regionalkonferenz Emmental am 20. Mai 2025 beschlossene und vom Amt für Gemeinden und Raumordnung mit Verfügung vom 20. Februar 2026 mit Anpassungen genehmigte «Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK) 2025» insoweit in Teilrechtskraft erwachsen ist, als es nicht die Massnahme EM.S-VA.02.09 «Kernenried, Paradisli» und die Textpassagen der Massnahme EM.T-S.01 «dürfen überdacht werden» und «Überdachungen des Bestandes ohne umschliessende Wände werden nicht als Erweiterung gezählt» betrifft.
Das AGR hat von Amtes wegen Anpassungen vorgenommen:
Folgende Massnahme bzw. Textpassagen sind nicht in Kraft getreten.